Grundbuchauszüge online beantragen
Gültig für alle Immobilien und Grundstücke im Bundesland Hessen. Optional inklusive Flurkarte gegen Aufpreis möglich.
- Grundbuchauszug und Flurkarten online bestellen
- Rechtskräftig und deutschlandweit anerkannt
- Schnelle Übermittlung Ihrer Dokumente
- SSL verschlüsselter Bestellvorgang
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- Sicher auf Rechnung bezahlen - keine Vorkasse
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Grundbuchauszug erhalten
Sie erhalten Ihren persönlichen und Rechtssicheren Grundbuchauszug, wenige Tage nach Ihrem Antrag, per Post oder wahlweise im PDF Format an Ihr E-Mail Postfach.
Grundbuchauszug anfordern online Hessen
Grundbuch, Grundbuchamt
Das Grundbuch ist kein öffentliches Register. Einsicht in das Grundbuch erhält nur, wer im Grundbuch als Eigentümer, Berechtigter in Abt. II oder Gläubiger in Abt. III eingetragen ist, oder wer ein „berechtigtes Interesse“ geltend machen kann, z.B. Vollstreckungstitel gegen Eigentümer (Hinweis: Ein reines Kaufinteresse an dem betreffenden Grundstück ist kein berechtigtes Interesse im Sinne der Grundbuchordnung). Wer ein berechtigtes Interesse plausibel darlegt, kann das betreffende Grundbuchblatt ansehen.
Wer erhält schriftliche Grundbuchauszüge?
Grundbuchauszüge können vom jeweiligen Eigentümer (oder im Grundbuch eingetragenen Berechtigten) schriftlich, per Fax oder persönlich beantragt werden (bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit).
Eine Beantragung per E-Mail ist nicht zulässig.
Wenn Sie nicht selbst Eigentümer (eingetragener Berechtigter) sind, ist außerdem eine schriftliche Vollmacht des Eigentümers (bzw. des eingetragenen Berechtigten) erforderlich.
Die anfallende Gebühr wird per Rechnung erhoben.
Wann wird das Grundbuchamt tätig?
Das Grundbuchamt nimmt aufgrund von Anträgen Eintragungen im Grundbuch vor. Voraussetzung für eine Eintragung ist neben dem Antrag:
- entweder die formgerechte Bewilligung des Betroffenen, der über sein Recht verfügt,
- oder ein Nachweis dafür, dass der Grundbuchinhalt nicht (mehr) richtig ist (z.B. Erbschein nach dem Tod des eingetragenen Eigentümers)
- oder ein Vollstreckungstitel (Urteil, Vollstreckungsbescheid, Beschluss, aus dem sich ergibt, welche Eintragung ins Grundbuch vorzunehmen ist).
Welche Informationen ergeben sich aus einem Grundbuchblatt?
Jedes Grundbuchblatt betrifft eine bestimmte Gemarkung und trägt eine eigene Nummer.
Ein Grundbuchblatt besteht aus der Aufschrift, dem Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen (Abt. I, II und III).
In der Aufschrift sind das Amtsgericht, der Grundbuchbezirk und die Grundbuchblattnummer angegeben. Das Bestandsverzeichnis gibt einen Überblick über den tatsächlichen Grundstücksbestand und seine Veränderungen. In der Abteilung I findet man den/die jeweiligen Eigentümer vermerkt. In der Abteilung II stehen Belastungen des Grundstücks (mit Ausnahme der Grundpfandrechte, die in der Abteilung III vermerkt werden). Hier können insbesondere Grunddienstbarkeiten, beschränkt persönliche Dienstbarkeiten, Nießbrauchsrechte, Vorkaufsrechte, Reallasten, Erbbaurechte, Beschränkungen des Verfügungsrechts des Eigentümers, Auflassungs- bzw. Eigentumsübertragungsvormerkungen verzeichnet sein. Hypotheken, Grund- und Rentenschulden und die sich auf diese Rechte beziehenden Veränderungen und Löschungen sowie Vermerke über die Pfändung oder Verpfändung von Grundpfandrechten sind in der Abteilung III eingetragen.
Gelöschte Eintragungen werden in dem Grundbuchblatt rot unterstrichen (im schriftlichen Grundbuchauszug erscheinen diese Streichungen schwarz).
Der einfache und unkomplizierte digitale Zugang zu Grundbuchauszügen und Flurkarten sind die Schwerpunkte unserer täglichen Arbeit für unsere Kunden. Bei Uns können Sie mit wenig Aufwand Ihren Grundbuchauszug, über unsere einfach zu bedienende Bestellmaske beauftragen.Sparen Sie sich den Gang zum Grundbuchamt und genießen Sie den Vorteil der digitalen Bereitstellung Ihrer Dokumente.
Alles hat wie beschrieben funktioniert.
Als Berufstätige Frau bin ich zeitlich nicht in der Lage einen ganzen Vormittag auf dem Grundbuchamt zu verbringen. Glücklicherweise konnte ich mein Grundbuch unkompliziert bestellen. Ich empfehle den Service gerne weiter.
Birgit W. – Immobilienbesitzerin
Alles hat wie beschrieben funktioniert.
Als Berufstätige Frau bin ich zeitlich nicht in der Lage einen ganzen Vormittag auf dem Grundbuchamt zu verbringen. Glücklicherweise konnte ich mein Grundbuch unkompliziert bestellen. Ich empfehle den Service gerne weiter.
Birgit W. – Immobilienbesitzerin
So bestellen Sie Ihren Grundbuchauszug
Mit optionaler Flurkarte und weiteren Produkten im Gesamtpaket sparen!
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in welchem die Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, die hieran bestehenden Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Belastungen verzeichnet sind.
Grundbücher – sofern vorhanden – werden weltweit von Behörden oder sonstigen staatlichen Stellen nach bestimmten Regeln geführt. Sie sind ein mehr oder weniger vollständiges Verzeichnis aller in einem Bezirk vorhandenen Grundstücke. Das Grundbuch enthält ein Bestandsverzeichnis, das Auskunft über die genaue Lage und Größe des jeweiligen Grundstücks gibt. Dabei richtet sich das Grundbuch nach den Bezeichnungen im Kataster (nach Gemarkung, Flur und Flurstück). Außerdem finden sich im Grundbuch Angaben über Erbbaurecht oder Wohnungseigentum.
Katasteramt ist allgemein eine Bezeichnung für eine staatliche oder kommunale Behörde oder deren organisatorischen Teil, die Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens wahrnimmt.
Je nach Bundesland heisst das Katasteramt auch Vermessungsamt oder Amt für Bodenmanagement.
Das Katasteramt ist unter anderem zuständig für die Grundstücksvermessung und für die Führung des Liegenschaftskatasters als amtliches Verzeichnis der Grundstücke.
Beim Katasteramt können angefordert werden: Grundbuchauszug, Bebauungsplan, Liegenschaftskarte (Flurkarte), Auszug aus dem Liegenschaftsbuch
Über uns können Sie Katasteramt-Auszüge bei dem für Sie zuständigem Amt bestellen. Hier gelangen Sie direkt zum Angebot Katasteramt-Auszüge online beantragen.
Grundbuchauszug einfach und bequem anfordern und einsehen
Sie brauchen Ihren Grundbuchauszug vom Grundbuchamt / Amtsgericht in Hessen z.B. für Ihren Immobilien- bzw. Grundstückskauf, zur Überprüfung der Eigentumsverhältnisse oder wollen wissen, welche Belastungen (Bank etc.) vorhanden sind? Dann sind Sie bei uns richtig! Mittels unseres elektronischen Versandservices können Sie schnell und kinderleicht Ihren Antrag für Ihren Grundbuchauszug sofort online erstellen und versenden! Das bedeutet, wir übernehmen für Sie die Bearbeitung - sicher und kompetent. Der Grundbuchauszug wird Ihnen selbst per Post zugestellt oder steht Ihnen im Kundenportal zum Download bereit.
Haben Sie weitere Fragen?
Wir beantworten Ihnen gerne alle weiteren Fragen zum Grundbuch oder Ihrer Flurkarte. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren und stellen Sie uns Ihre Fragen.
Die Adresse für Ihr Grundbuch in Hessen
Mit Ihrem Grundbuch oder Ihrer Flurkarte von Grundbuch-Hessen.de liegen sie rechtlich auf der sicheren Seite. Sparen Sie sich den Aufwand und die Recherche mit Ihrem regionalen Grundbuchamt und nutzen Sie die Vorteile der digitalen Beantragung. Einfach, bequem und in wenigen Tagen verfügbar. Ganz gleich ob Sie Ihren Grundbuchauszug für Frankfurt am Main, Wiesbaden, Kassel, Darmstadt, Offenbach am Main, Hanau, Gießen, Marburg oder Fulda benötigen. Wir sind Ihre richtige Adresse für Ihr Grundbuch in Hessen.
Grundbuchauszug online anfordern in Hessen
Kundenstimmen
Lesen Sie was unsere Kunden über uns sagen. Überzeugen Sie sich selbst von der professionellen und qualitativen Zusammenarbeit mit Uns.
Dietmar B.
Immobilienbesitzer
Preis ist auch ok.
hatte aber zwischenzeitlich Bedenken ob es sich hier um eine seriöse Sache handelt.
Aber ich kann die Seriosität und Kundenfreundliche Ausführung nur empfehlen.“
Gabriele L.
Immobilienbesitzerin
Die Besorgung des Grundbuches hat vorzüglich geklappt. Schnell und vollständig alles mir übergeben. Kann ich mit 5 Sternen bewerten.“
Frank R.
Vereinsvorstand
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Unser fachkundiger Kundenservice beantwortet Ihnen gerne
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